Wenn es um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden geht, sollten Sie eine Entscheidung treffen, mit der Sie über viele Jahre 100 % zufrieden sein können. Kassenfinanzierte Grundversorgung mag in manchen Fällen eine einfache und richtige Wahl sein, viele Patienten schätzen jedoch die klar auf der Hand liegenden Vorteile einer gehobenen prothetischen Versorgung: unsichtbarer Zahnersatz, der von natürlichen Zähnen nicht zu unterscheiden ist, verbunden mit einem absolut natürlichem Tragegefühl und Sicherheit beim Kauen, Sprechen und Lachen, keine schmerzhaften Druckstellen.

Bisher war mit zunehmendem Alter bei vielen Patienten ein vollständiges Gebiss erforderlich. Diese herausnehmbaren Zahnprothesen schränken die Lebensqualität erheblich ein. Häufig sitzen sie nicht gut und da sie im Oberkiefer den Gaumen abdecken, ist das Geschmacksempfinden beeinträchtigt. Schlimmer: Bei längerem Tragen kommt es zu fortschreitendem Abbau des Kieferknochens mit zunehmender Beweglichkeit der Prothesen. Unangenehme Druckstellen im Mund und Be- schwerden sind oft die Folge dieser Kassenleistung.

Eine gehobene Versorgung wäre hier (bei geeigneter Kiefersubstanz) ein festsitzendes Implantat. Die natürlichen Zahnwurzeln werden durch 100 % bioverträgliche Titanstifte ersetzt, auf die der dem natürlichen Zahn perfekt nachgebildete Ersatz befestigt wird. Niemand wird sehen, dass Sie Zahnersatz tragen. Kein Wackeln, kein unnatürliches Gefühl beim Sprechen oder Kauen, keine schmerzhaften Druckstellen mehr.

Dieser herausnehmbare Zahnersatz ist, wie vom Gesetzgeber gefordert, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, aber er entspricht in keinster Weise dem heutigen Stand der Wissenschaft und Technik. Hier werden künstliche Zähne an einer Metallbasis befestigt und über Klammern mit den Restzähnen verbunden, die auch noch stark beschliffen werden müssen, um der Prothese Halt zu geben. Auflagen und Klammern gefährden unter bestimmten Umständen den Zahnschmelz (Abrieb). Durch ungünstige Belastung kann es zu erheblichen statischen Problemen kommen, d. h. die Kaufunktion ist beeinträchtigt.

Die „Batterie im Mund“. Amalgam ist ein äußerst umstrittenes Thema. Immer noch gehört eine Füllung mit diesem giftigen Material zur Kassen- leistung. Aufgrund des unschönen Erscheinungs- bildes und des allergieauslösenden Befundes bei manchen Patienten entscheiden sich viele nach einigen Jahren sowieso dafür, Ihre Füllungen, beispielsweise durch hochwertige Keramik, ersetzen zu lassen.

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Hier wurde die Füllung durch Keramik ersetzt. Für diese Füllart sind Zuzahlungen des Patienten vorge- sehen. Das schöne und dauerhafte Ergebnis zeigt jedoch, dass sich diese kleine Investition in Ihre Gesundheit wirklich lohnt.

Vestibuläre Verblendung oder Vollverblendung? Wieder einmal hat der Gesetzgeber die Leistungen für ästhetischen Zahnersatz gekürzt. Seit dem 01.01.2004 erhält der Patient auch im vorderen, sichtbaren Bereich des Gebisses nur noch soge- nannte vestibuläre oder Teilverblendungen auf Kassenrezept. Das Metallgerüst des Zahnersatzes wird hierbei nur auf der äußeren Seite des Zahns mit Keramik überzogen – bei geöffnetem Mund bietet sich so der unschöne Anblick auf das frei- liegende Metallgerüst. Ästhetisch eine Zumutung für Sie als Patient. Ein mangelndes Selbstwert- gefühl und Unsicherheiten beim Essen, Sprechen und Lachen können entstehen.

Stellen Sie sich als Patient einmal vor, Sie kaufen ein neues Auto. Von außen mit wunderschönen Spiegeln, metalic lackiert und vielen Extras. Nun machen Sie die Tür auf und sehen, dass das Auto von Innen nicht verkleidet ist. Die Sitze und die Seitenteile sind aus Metall, keine Stoffe wurden verwendet. Sie wären doch entrüstet. Bei Ihrem Zahnersatz sollten Sie sich ebenso wenig auf Kompromisse einlassen. Ihr Zahnarzt wird Sie gerne darüber aufklären, wie Sie durch private Zuzahlung eine ästhetisch einwandfreie Vollverblendung erhalten, die von natürlichen Zähnen nicht zu unterscheiden ist.

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